18.05.2021 - 13:24

EU Verordnung 2019/1148

Sehr geehrter RWG Kunde,
im Kampf gegen den kriminellen Einsatz von Düngemitteln hat die Europäische Union Ihre Verordnung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe verschärft, was bedeutet, dass ab Februar 2021 die neue Verordnung (EU) 2019/1148 in Kraft tritt. Diese neue Verordnung bringt neue Verantwortlichkeiten für alle Akteure in der Düngemittel- versorgungskette mit sich, vom Erzeuger bis zum Landwirt. Die wichtigste Änderung ist die Einführung einer „Kundenerklärung“, in dem Sie als Kunde den Verwendungszweck von ammoniumnitrathaltigen Düngemitteln (> 16 % AN) angeben müssen. Dieses Dokument muss von jedem Kunden, der diese Produkte kauft, jährlich und vor der ersten Kaufvereinbarung eines Jahres ausgefüllt werden.

 

Es sind alle Materialien betroffen, die Stoffe mit nachfolgenden Grenzwerten enthalten:

 

(Klick auf das Bild um es zu vergrößern)
 
Falls Sie betreffende Produkte bei uns beziehen, müssen wir im Vorfeld folgende Informationen abfragen:

  • Ausweisdokument (Personalausweis) der Kontaktperson, die ihren Betrieb gegenüber der RWG repräsentiert (gemäß DSGVO werden wir ausschließlich die Ausweisnummer speichern und die Kopie des Ausweisdokumentes vernichten)
  • Betriebsname, Betriebsadresse
  • Voraussichtlicher Verwendungszweck

 

Download Erklärung

 

Bitte schicken sie die Erklärung mit Kopie des Ausweises per: 
E-Mail an: info(at)rwg-erdinger-land.de oder Fax an: 08084/9324-29 oder bringen sie diese einfach bei ihrem nächsten Besuch mit in den RWG Betrieb.

Selbstverständlich werden wir Ihre Daten vertraulich behandeln und nur für den genannten Zweck verwenden.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an ihren RWG Betrieb vor Ort.