In folgenden Bereichen sind wir aktiv: Futtermittel, Saatgut, Dünger, Qualitätssiegel (Bio nach EG-Öko-Verordnung:
Die Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 hat einheitliche Grundregeln für den ökologischen Landbau und die Herstellung ökologischer Lebensmittel vorwiegend aus pflanzlichen Zutaten festgelegt.
Wer als Erzeuger (z. B. Landwirt), Verarbeiter (z. B. Bäcker) oder Importeur ökologischer Lebensmittel aus Nicht-EG-Ländern Produkte mit dem Hinweis auf den ökologischen Landbau vermarkten will, ist verpflichtet, sich einem geregelten Kontrollverfahren zu unterstellen.
ÖKOP gewährleistet als staatlich anerkannte und unabhängige Kontrollstelle eine seriöse, fundierte “Bio-Überprüfung” in den Bereichen Landwirtschaft und Verarbeitung.