27.05.2021 - 13:34

Nachweispflicht für integrierten Pflanzenschutz

Ab 2021 müssen landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe nachweisen, dass sie den integrierten Pflanzenschutz (IPS) in ihrem Betrieb umsetzen. ­Hintergrund dieser Dokumentationspflicht ist, dass der IPS nicht nur als Leitbild in Deutschland und der EU gilt, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben ist. Die EU verhängt bei Verstößen Sanktionen.

In Deutschland soll die Um­setzung des integrierten Pflanzenschutzes ab 2021 bei den Betriebskontrollen mit abgefragt werden. Wie Sie die Dokumentation möglichst rechtssicher für Ihren Betrieb umsetzen können, zeigt eine gemeinsame Broschüre der Bundesländer: „Die allgemeinen Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes – Hilfe zur Umsetzung und Dokumentation“.

 

Download Broschüre

 

Das Dokument enthält einen Fragebogen, der von den Betrieben auszufüllen und bei einer Pflanzenschutzkontrolle vorzulegen ist. Er orientiert sich dabei an den acht Prinzipien des IPS: Vorbeugung und Hygiene, ­Überwachung, Schwellenwerte, alternative Verfahren, Schutz von Umwelt und Nichtzielorganismen, Begrenzung auf das ­notwendige Maß, Resistenzmanagement und Erfolgskontrolle.